AGB
- Tierbetreuung Äntlibuech nimmt Ihr Haustier für die vereinbarte Zeit in Pension oder betreut Ihr Haustier bei Ihnen zu Hause und verpflichtet sich, das Tier einwandfrei zu halten und zu pflegen.
- Die besonderen Hinweise des Tierhalters bezüglich Haltung, Fütterung und Pflege werden zuverlässig beachtet und befolgt. Der Tierhalter informiert Tierbetreuung Äntlibuech über allfällige Eigenschaften des Pensionstieres, die für das Tier selbst und/oder für den Betreuer eine Gefahr darstellen könnten (z.B. benötigte Medikation, Läufigkeit, Krankheiten, Angst vor anderen Tieren, Bissigkeit usw.). Tierbetreuung Äntlibuech haftet nicht für Schäden, die infolge unzureichender Information des Tierhalters entstehen.
- Sollte das Tier während eines Aufenthaltes bei Tierbetreuung Äntlibuech erkranken oder verunfallen, wird ein Tierarzt beigezogen. Tierbetreuung Äntlibuech kann jedoch keine Haftung für ein Erkranken oder einen Unfall des Tieres übernehmen. Für allfällige entstandene Tierarzt-Kosten haftet der Tierhalter.
- Die Tierhalter haften auch für Schäden, die von ihrem Haustier trotz gewissenhafter Betreuung durch Tierbetreuung Äntlibuech verursacht werden.
- Bei Übergabe des Tieres in die Obhut von Tierbetreuung Äntlibuech ist eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des zu erwartenden Pensionspreises zu leisten. Die restlichen Kosten sind am Austritts- oder Abholtag bzw. bei Betreuung zu Hause bei Rückgabe des Hausschlüssels bar zu begleichen. Bei längeren Betreuungsperioden erstellt Tierbetreuung Äntlibuech eine Zwischenrechnung.
- Tierbetreuung Äntlibuech behält sich vor, bei unvorhergesehenem Mehraufwand den Preis anzupassen.
- Werden die vereinbarten Bring- und Abholzeiten nicht eingehalten, werden zusätzliche Kosten verrechnet.
- Fahrkosten für Hausbetreuung, Abhol- und/oder Bringdienst werden ab Gmünde 2, 6170 Schüpfheim, in Rechnung gestellt.